Sehr geehrte Patientenbesitzer,
mit Beschluss des Bundesrates zum 20.12.2019 ist es für Kliniken und Tierarztpraxen ab dem 01.01.2020 verpflichtend, im Notdienst eine Pauschale in Höhe von 50,00 € zzgl. MwSt zu erheben. Diese Pauschale versteht sich zzgl. der Notdienst-Behandlungskosten.
Dieser Beschluss ist für alle Tierarztpraxen gesetzlich bindend.